Aufgaben


Untersuchungen im Rahmen des Verbraucherschutzes


Wir untersuchen Lebensmittel und Futtermittel auf gesundheitliche Unbedenklichkeit und deren Zusammensetzung.

Dazu gehören Untersuchungen auf:

 

• Krankheitserreger

• Rückstände von Arzneimitteln u.a.

• Kontaminanten aus der Umwelt

 

 
Der weitere Untersuchungsschwerpunkt beinhaltet den Schutz des Verbrauchers vor Täuschung durch Qualitätskontrollen der Lebens- und Futtermittel, wie z.B. auf Genusstauglichkeit (Verderbnis).
Wir überprüfen, ob die Zusammensetzung mit der Deklaration und den rechtlichen Vorschriften übereinstimmt. Auf einem Etikett darf nichts verschwiegen, unzutreffend zugefügt oder beschönigt werden.
Darüber hinaus führen wir Laboruntersuchungen auf gentechnische Veränderungen in Pflanzen nach dem Gentechnikrecht durch.

Die Untersuchungen im Rahmen des Verbraucherschutzes können die Bürgern nicht direkt, sondern nur mittelbar über die Lebensmittelüberwachungsämter der Kreise und kreisfreien Städte in Anspruch nehmen. Diese überbringen die zu untersuchenden Proben z.B. als Planproben, Verdachtsproben oder auch Verbraucherbeschwerden. Dabei ist die richtige Probennahme und Dokumentation sehr wichtig; sie wird von speziell ausgebildetem Fachpersonal (Lebensmittelkontrolleure/-innen, Kontrollassistenten/-innen, Wissenschaftliche Sachverständige) durchgeführt.
Als Verbraucher haben Sie auch die Möglichkeit, nach dem Kauf festgestellte Mängel an Lebensmitteln oder an Speisen, die sie z.B. im Lokal verzehren, durch uns untersuchen zu lassen. Untersuchungskosten fallen hierbei für sie nicht an, sie müssen allerdings ihre Beschwerde beim zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt führen, dieses übernimmt dann erforderlichenfalls die Weiterleitung der Probe.
Die Ergebnisse unserer Untersuchungen gehen wiederum, versehen mit einer gutachterlichen Äußerung, zurück an die jeweiligen amtlichen Einsender. Diese ergreifen dann, falls erforderlich, geeignete Maßnahmen.

 

Untersuchungsergebnisse werden grundsätzlich in Prüfberichten zusammengestellt. Die Übermittlung der Berichte erfolgt elektronisch, kann aber auch per Post, per Kurier oder auf anderen Wegen stattfinden.
Die Darstellung der Ergebnisse in den Berichten erfolgt üblicherweise in vereinfachter Form und ist dadurch klar, eindeutig und übersichtlich. Alle notwendigen Informationen zur Interpretation und Beurteilung der Ergebnisse sind enthalten.
Grundsätzlich wird bei unauffälligen Proben auf die Angabe der Beurteilungsgrundlagen (Rechtsgrundlagen) und die angewandten Entscheidungsregeln zur Angabe und Anwendung der Messunsicherheit bei der Bewertung der Konformität verzichtet. Auf Anfrage werden nicht in den Ergebnisberichten enthaltene Informationen zur Verfügung gestellt.
Falls Änderungen an Prüfberichten durchgeführt werden müssen, werden diese im geänderten Dokument so hervorgehoben, dass die entsprechende Stelle unmissverständlich auffindbar ist.
Für von Kunden bereitgestellte Informationen übernimmt das CVUA-Westfalen keine Verantwortung. Im Prüfbericht sind vom Kunden bereitgestellte Informationen durch entsprechende Hinweise (z.B. „Auszug aus dem Entnahmeprotokoll“) kenntlich gemacht.

 

Untersuchungen zur Aufrechterhaltung der Tiergesundheit


Wir untersuchen Tiere und vom Tier stammendes Probenmaterial auf Krankheitserreger. Damit schaffen wir die Grundlage, Tierseuchen effektiv zu bekämpfen, Tiere gezielt zu behandeln und den Menschen vor übertragbaren Krankheiten zu schützen.
Verstöße gegen den Tierschutz hinterlassen an den Tieren Spuren, die wir in unseren Laboren nachweisen können.
Die Dienstleistungen des CVUA Westfalen im Bereich der Diagnostik von Tierkrankheiten können von jedem Tierhalter in Anspruch genommen werden.
Häufig sind jedoch praktizierende Tierärzte unsere Auftraggeber in Abstimmung mit den Tierbesitzern. Diese Untersuchungen sind bis auf die Untersuchungen im Rahmen des Tierseuchengesetzes in der Regel kostenpflichtig. Im Fall des Verdachtes auf anzeige- oder meldepflichtige Tierseuchen ist die Anzeige bei der zuständigen Ordnungsbehörde (Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt) erforderlich.
Die Ergebnisse unserer Untersuchungen gehen wiederum, versehen mit einer gutachterlichen Äußerung, zurück an die jeweiligen Einsender.

 

Im Bereich der Diagnostik von Tierkrankheiten des CVUA-Westfalen werden Untersuchungsergebnisse in Form von Vorabmitteilungen oder Prüfberichten dem Einsender sowie Behörden und Landeseinrichtungen übermittelt.
Ergebnismitteilung im Prüfbericht werden mit dem Ziel der klaren, übersichtlichen Gestaltung vereinfacht dargestellt, d.h. das Ausgabedatum bzw. der Ausgabestand des eingesetzten Prüfverfahrens werden nicht im Befundbericht angegeben.
Die fehlenden Informationen können bei Bedarf im CVUA-Westfalen erfragt werden. Das Gleiche gilt auch für Modifikationen zu Normverfahren.
Alle Daten von Blutproben, die mit maschinenlesbaren Anträgen eingesendet wurden, werden bei Rindern einzeltierbezogen zusätzlich in die
HI-Tier-Datenbank eingestellt.
Das Ergebnis der Untersuchung von Ohrgewebeproben wird ausschließlich an die HI-Tier-Datenbank übermittelt.

 

 

Unterauftrags- bzw. Fremdvergabe


Das CVUA-Westfalen behält sich vor, Untersuchungsaufträge, bzw. Teile davon an kompetente Unterauftragnehmer weiterzuleiten. Hierbei wird zwischen Unterauftragsvergabe (das CVUA-Westfalen selbst ist für die entsprechende Methode akkreditiert) und Fremdvergabe (das CVUA-Westfalen selbst ist für die entsprechende Methode nicht akkreditiert) unterschieden. Vor Weitergabe der Probe für bestimmte Untersuchungen überzeugt sich das CVUA-Westfalen von der Kompetenz des Prüflabors. Dieses muss entweder ebenfalls nach der DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiert sein oder nachweislich über ein entsprechendes Qualitätsmanagementsystem verfügen. Eine Unterauftrags- bzw. Fremdvergabe wird bei der Ergebnisdarstellung eindeutig gekennzeichnet.
Der Kompetenznachweis kann entfallen, wenn Proben aus der Tierseuchendiagnostik im Auftrag des Einsenders zu weiterführenden Untersuchungen an andere Labore weitergeleitet werden.

 

 

Weitere Serviceleistungen


Wir kooperieren mit Kommunal-, Landes- und Bundesbehörden. Als Sachverständige stellen wir diesen Einrichtungen, aber auch unseren Mitbürgern unsere fachliche Kompetenz zur Verfügung.
In nationalen Gremien und Konferenzen leisten wir unseren Beitrag zur Fortschreibung des Fachrechtes hin zu mehr Verbraucherschutz und Erhalt der Tiergesundheit.
In enger Abstimmung mit anderen Untersuchungseinrichtungen entwickeln wir unsere Analyseverfahren stetig weiter. So können wir auf neue Herausforderungen kompetent und flexibel reagieren.
Weiterhin wirken wir bei der Ausbildung von Studierenden der Veterinärmedizin und der Lebensmittelchemie, von Veterinärreferendaren/-innen, Lebensmittelkontrolleuren/-innen, Kontroll-Assistenten/-innen, Chemisch-Technischen- und Biologisch-Technischen Assistenten/-innen sowie Biologie- und Chemie-Laboranten/-innen sowie sonstigen Berufspraktikanten mit.