Aufgaben
Wir untersuchen Lebensmittel und Futtermittel auf gesundheitliche Unbedenklichkeit und deren Zusammensetzung.
Dazu gehören Untersuchungen auf:
• Krankheitserreger
• Rückstände von Arzneimitteln u.a.
• Kontaminanten aus der Umwelt
Der weitere Untersuchungsschwerpunkt beinhaltet den Schutz des Verbrauchers vor Täuschung durch Qualitätskontrollen der Lebens- und Futtermittel, wie z.B. auf Genusstauglichkeit (Verderbnis).
Wir überprüfen, ob die Zusammensetzung mit der Deklaration und den rechtlichen Vorschriften übereinstimmt. Auf einem Etikett darf nichts verschwiegen, unzutreffend zugefügt oder beschönigt werden.
Darüber hinaus führen wir Laboruntersuchungen auf gentechnische Veränderungen in Pflanzen nach dem Gentechnikrecht durch.
Die Untersuchungen im Rahmen des Verbraucherschutzes können die Bürgern nicht direkt, sondern nur mittelbar über die Lebensmittelüberwachungsämter der Kreise und kreisfreien Städte in Anspruch nehmen. Diese überbringen die zu untersuchenden Proben z.B. als Planproben, Verdachtsproben oder auch Verbraucherbeschwerden. Dabei ist die richtige Probennahme und Dokumentation sehr wichtig; sie wird von speziell ausgebildetem Fachpersonal (Lebensmittelkontrolleure/-innen, Kontrollassistenten/-innen, Wissenschaftliche Sachverständige) durchgeführt.
Als Verbraucher haben Sie auch die Möglichkeit, nach dem Kauf festgestellte Mängel an Lebensmitteln oder an Speisen, die sie z.B. im Lokal verzehren, durch uns untersuchen zu lassen. Untersuchungskosten fallen hierbei für sie nicht an, sie müssen allerdings ihre Beschwerde beim zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt führen, dieses übernimmt dann erforderlichenfalls die Weiterleitung der Probe.
Die Ergebnisse unserer Untersuchungen gehen wiederum, versehen mit einer gutachterlichen Äußerung, zurück an die jeweiligen amtlichen Einsender. Diese ergreifen dann, falls erforderlich, geeignete Maßnahmen.
Untersuchungsergebnisse werden grundsätzlich in Prüfberichten zusammengestellt. Die Übermittlung der Berichte erfolgt elektronisch, kann aber auch per Post, per Kurier oder auf anderen Wegen stattfinden.
Wir untersuchen Tiere und vom Tier stammendes Probenmaterial auf Krankheitserreger. Damit schaffen wir die Grundlage, Tierseuchen effektiv zu bekämpfen, Tiere gezielt zu behandeln und den Menschen vor übertragbaren Krankheiten zu schützen.
Verstöße gegen den Tierschutz hinterlassen an den Tieren Spuren, die wir in unseren Laboren nachweisen können.
Die Dienstleistungen des CVUA Westfalen im Bereich der Diagnostik von Tierkrankheiten können von jedem Tierhalter in Anspruch genommen werden.
Häufig sind jedoch praktizierende Tierärzte unsere Auftraggeber in Abstimmung mit den Tierbesitzern. Diese Untersuchungen sind bis auf die Untersuchungen im Rahmen des Tierseuchengesetzes in der Regel kostenpflichtig. Im Fall des Verdachtes auf anzeige- oder meldepflichtige Tierseuchen ist die Anzeige bei der zuständigen Ordnungsbehörde (Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt) erforderlich.
Die Ergebnisse unserer Untersuchungen gehen wiederum, versehen mit einer gutachterlichen Äußerung, zurück an die jeweiligen Einsender.
Im Bereich der Diagnostik von Tierkrankheiten des CVUA-Westfalen werden Untersuchungsergebnisse in Form von Vorabmitteilungen oder Prüfberichten dem Einsender sowie Behörden und Landeseinrichtungen übermittelt.